Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) entsorgt werden.
Auf dem Areal der KEBAG befindet sich eine solche Sammelstelle. Es handelt sich dabei um einen gekühlten Raum, der zur Zwischenlagerung von Tierkadavern dient. Die Entsorgung wird im Auftrag des Kantons durch die GZM in Lyss sichergestellt.
Standort
Tierkörper-Sammelstelle / KonfiskatraumKEBAG-Areal, Emmenspitz
4528 Zuchwil