Einhalten der RuhezeitenDer Einwohnergemeinde Gerlafingen gingen in letzter Zeit vermehrt Meldungen ein, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Gemäss § 15.1 Sperrzeiten des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Gerlafingen, ist das Arbeiten mit lärmigen Geräten (Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, betreiben von Baumaschinen etc.) zu folgenden Zeiten nicht erlaubt: Montag bis Samstag 12.00 – 13.00 Uhr Montag bis Freitag 20.00 – 07.00 Uhr Freitag auf Samstag 20.00 – 08.00 Uhr Samstags ab 17.00 Uhr Sonntage/Feiertage ganztags Die Bauverwaltung Datum der Neuigkeit 3. Aug. 2020
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