Alle in den Anschlussgemeinden der Schiessanlage Bannholz ansässigen Gesellschaften, Sektionen
und Vereine, welche die Schiessanlage Bannholz für regelmässige Schiess- und Bundesübungen benützen, müssen Mitglied der VSGB sein.
Die VSGB bezwecken:
- die Koordination der Benützung der regionalen Schiessanlage Bannholz, 3428 Wiler b/Utzenstorf;
- soweit verpflichtet die Instandhaltung und den Unterhalt der Anlage (ausgenommen Kurzdistanz-Anlagen);
- die Führung der Betriebsrechnung (ohne die vom Bund oder im Vertrag mit den Anschlussgemeinden vorgeschriebenen Gemeindeverpflichtungen);
- die Förderung des Schiesswesens unter den Mitgliedern;
- den Vollzug des gültigen Zusammenarbeitsvertrages und der Betriebsvereinbarung.
Verein
VSGB Vereinigte Schützengesellschaften Bannholz GerlafingenTheo Schilt, Präsident
Bitzartweg 8c
2544 Bettlach
Website