Sie sind innerhalb der Gemeinde Gerlafingen umgezogen?
Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend den Original Ausländerausweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Drittstaatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht die Gebühren über CHF 30.00 (pro Person) bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.
Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
- Kopie des neuen Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters/Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer
Ausländische Staatsbürger ohne Ausweis im Kreditkartenformat bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- sämtliche Ausländerausweise
- Kopie des neuen Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters/Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer
Ausländische Staatsbürger mit Ausweis im Kreditkartenformat bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- sämtliche Ausländerausweise
- Kopie des neuen Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters/Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer
- CHF 30.- pro Ausweis für die Adressänderung beim kantonalen Amt für Migration und Schweizer Ausweise
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 674 44 55 | andrea.kuepfer@gerlafingen.ch |