Heimatausweis / Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt
Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde kann bei den Einwohnerdiensten ein Heimatausweis beantragt werden. Der Heimatausweis bestätigt, dass der Heimatschein bei der Wohngemeinde hinterlegt ist, bei welcher Sie weiterhin steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Der Heimatausweis ist in der Regel 1 Jahr gültig.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Pass oder Identitätskarte
- Adresse des auswärtigen Aufenthalts
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 674 44 55 | andrea.kuepfer@gerlafingen.ch |