Sie sind neu in die Gemeinde Gerlafingen zugezogen? Herzlich willkommen!
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug online via eUmzug oder persönlich bei den Einwohnerdiensten Gerlafingen an.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Drittstaatsangehörige sowie EU/EFTA-Bürger mit L-Ausweis können eUmzug nur für Umzüge innerhalb des Kantons oder der Gemeinde nutzen.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis sowie eine Kopie der Identitätskarte oder Reisepass umgehend bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich (ausser Personen mit Ausweis N und S) und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie ihres Reisepasses einzureichen sowie die Gebühren über CHF 30.00 (pro Person) bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizer Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein (Original)
- Pass oder Identitätskarte
- Krankenkassennachweis (Kopie der aktuellen Police oder Versicherungskarte)
- Familienausweis , Familienbüchlein, Auszug aus dem Eheregister oder Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil falls geschieden (auch zur Festlegung des Sorgerechts- bzw. Obbhutsregelung bei minderjährigen Kindern)
- Geburtsmitteilung von minderjährigen Kindern
- Sorgerechts- bzw. Obhutsnachweis bzw. Einverständniserklärung für Kinder (wenn die Eltern geschieden sind)
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag (L-Ausweis, oder bei einem Zuzug aus dem Ausland)
- Krankenkassennachweis (Kopie der aktuellen Police oder Versicherungskarte)
- Familienausweis , Familienbüchlein, Auszug aus dem Eheregister oder Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil falls geschieden (auch zur Festlegung des Sorgerechts- bzw. Obbhutsregelung bei minderjährigen Kindern)
- Geburtsmitteilung von minderjährigen Kindern
- Sorgerechts- bzw. Obhutsnachweis bzw. Einverständniserklärung für Kinder (wenn die Eltern geschieden sind)
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 674 44 55 | andrea.kuepfer@gerlafingen.ch |