Beglaubigung
Zuständiges Amt: Gemeindeverwaltung Beglaubigung (Echtheitsbestätigung)
Für die Beglaubigung von Unterschriften und von Kopien/Auszügen sind die Gemeindeverwalterin oder der Gemeindepräsident zuständig. Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie persönlich mit folgenden Unterlagen vorbeikommen: Pass oder anderer amtlicher Personalausweis (z.B. ID, Führerausweis, Ausländerausweis...) sowie zu beglaubigendes Dokument. Die Beglaubigung von Kopien/Auszügen kann nur erfolgen, wenn zugleich das Originaldokument vorgelegt wird. Preis: CHF 5.00
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