WochenaufenthaltWochenaufenthalt Wochenaufenthalter müssen sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gerlafingen persönlich anmelden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält. Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an jenem Ort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen. Die Einwohnerkontrolle prüft aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind. Dokument Anmeldungsformular.pdf (pdf, 137.8 kB)
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