MieterwechselMieterwechsel Meldepflicht Dritter gemäss Polizeireglement: Haushaltvorstände, Vermieter oder Verpächter sind verpflichtet, jeden Einzug, der voraussichtlich länger als 3 Monate dauert, sowie jeden Auszug in ihrer Familie, bzw. ihrem Miet-/Pachtobjekt innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
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