Trinkwasser gilt zu Recht als wertvolles Lebensmittel. Es unterliegt deshalb auch der Lebensmittelgesetzgebung und muss regelmässig auf seine Qualität hin überprüft werden.
Gemäss Art. 275d LMV (eidg. Lebensmittelverordnung) hat die Gemeinde als Betreiberin einer Wasserversorgungsanlage die Konsumentinnen und Konsumenten regelmässig über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers zu informieren.
Im Verlaufe eines Jahres werden von einer spezialisierten Fachfirma regelmässig Wasserproben entnommen und analysiert.
Das Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorgung Gerlafingen ist hygienisch
einwandfrei.
Alle Proben entsprechen den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung an Trinkwasser.
Dieses Wasser ist nicht behandelt. Folgender Download zeigt die gesamten Resultate der Kontrolle vom 4. Mai 2010
Trinkwasserkontrolle vom 4. Mai 2010
Weitere Informationen unter: www.wasserqualitaet.ch
