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Häufig gestellte Fragen
Und die Antworten daraufZugehörige Objekte
Einen Zu- oder Wegzug müssen Sie der Behörde innert 14 Tagen melden. Dies können Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle tun oder mit eUmzug online erledigen. Welche Dokumente Sie brauchen und weitere Informationen finden Sie hier.
Beglaubigungen werden durch die Gemeindeschreiberin, deren Stellvertreterin und den Gemeindepräsidenten durchgeführt. Während den Schalteröffnungszeiten können Sie es spontan versuchen, wenn Sie auf sicher gehen wollen, vereinbaren Sie einen Termin bei den Einwohnerdiensten. Die Öffnungszeiten und den Kontakt finden Sie hier.
Um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, müssen Sie ein Einbürgerungsgesuch bei der Bürgergemeinde Gerlafingen einreichen. Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier.
Sie möchten Gleichgesinnte für eine Jogginggruppe finden, stets auf dem Laufenden sein – oder suchen Sie einen Esstisch in unmittelbarer Umgebung? Dann melden Sie sich bei Crossiety an, dem digitalen Dorfplatz für ein cleveres Zusammenleben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kehrichtabfuhr ist jeweils am Freitag, Grünabfuhr alle 14 Tage am Dienstag. Zudem gibt es in der Gemeinde Sammelstellen für Altglas, Kleider, Blechbüchsen oder Aludosen. Wo Sie Sonderabfälle korrekt entsorgen und weitere Informationen zur Entsorgung in Gerlafingen finden Sie hier.