In kaum einem souveränen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, aber auch die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl sowie schliesslich der hohe Bildungsstand und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform.
Termine und Ergebnisse
Die letzten Gemeinderatswahlen in Gerlafingen haben am 25. April 2021 stattgefunden. Die Sitzverteilung lautete wie folgt: SP 5 Sitze, SVP 3 Sitze, Pro Gerlafingen 3 Sitze. Die detaillierten Ergebnisse finden Interessierte im Dokument zum Download am Schluss der Seite.
Informationen zu den Kandidierenden und eine Anleitung erhalten die Wahlberechtigten jeweils mit den Wahlunterlagen, die ihnen spätestens drei Wochen vor den Wahlen zugestellt werden.
Termine und Ergebnisse von kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen finden Sie auf der Website des Kantons Solothurn und der Website der schweizerischen Eidgenossenschaft.
Voraussetzung zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen.
Sie brauchen sich beim ersten Mal nirgends registrieren zu lassen, um an den Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Sie werden nämlich von Amtes wegen im Stimmregister Ihrer Wohngemeinde eingetragen, sobald Sie die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllen (Quelle: www.ch.ch, das Portal der Schweizer Behörden).
Wie wählen und abstimmen?
Spätestens drei Wochen vor einer Abstimmung oder Wahl bekommen Sie die entsprechenden Unterlagen zugeschickt. Verantwortlich für den Versand ist die Gemeinde, in der Sie stimmberechtigt sind. Wenn Sie Unterlagen nicht erhalten, wenden Sie sich an die Gemeinde und teilen Sie ihr mit, was geschehen ist (Quelle: www.ch.ch, das Portal der Schweizer Behörden).
Sollten Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeinde Gerlafingen ein Duplikat verlangen. Dieses müssen Sie beim Stimmregister persönlich abholen und erhalten Sie nur, wenn Sie die Niederlassungsbewilligung oder einen amtlichen Personalausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis) vorweisen.
Brieflich wählen und abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel ins den hinteren Teil des erhaltene Kuverts. Unterschreiben Sie nun den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn in den vorderen Teil des Kuverts mit dem Sichtfenster, sodass darin die Adresse des Stimmregisterbüros zu sehen ist. Kleben Sie das Kuvert nun zu.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (beachten Sie, dass B-Post mindestens drei Arbeitstage braucht). Das Stimmkuvert kann auch bis spätestens am Samstagabend, 24 Uhr, vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung gelegt werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Stimmkuvert beschädigt, resp. unsachgemäss geöffnet wurde
An der Urne wählen und abstimmen
Alternativ zur brieflichen Stimmabgabe können Sie Ihre Stimme auch persönlich an der Urne in Ihrer Gemeinde abgeben.
In Gerlafingen befindet sich die Urne im Foyer der Gemeindeverwaltung. Geöffnet ist das Wahl- und Abstimmungslokal an den Wahl- und Abstimmungssonntagen jeweils von 10 bis 12 Uhr. Nehmen Sie nebst den Abstimmungs- oder Wahlunterlagen auch einen Ausweis mit (Identitätskarte oder Pass).
Dokumente
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