„Gerolf“, ein Alemanne, hat den Grundstein gelegt
Historisch wird Gerlafingen 1278 das erste Mal urkundlich erwähnt. Man geht jedoch davon aus, dass bereits ums Jahr 500 n. Chr. die Alemannen von Norden her in die wasserreiche und fruchtbare Gegend eingewandert sind. Eine solche alemannische Sippe – mutmasslich angeführt von einem „Gerolf“ – wird als eigentlicher Ursprung angenommen. Lange Zeit blieb die Gemeinde ein kleiner Bauernflecken, der 1813 einen Entwicklungsschub erlebte. Franz Peter Ludwig Leo Freiherr von Roll nahm damals im Niedergerlafinger Schachen an den Ufern der Emme ein Hammerwerk in Betrieb. Daraus entwickelte sich 1836 das erste Walzwerk der Schweiz und letztlich das Stahlwerk. Der Standort wurde nicht zuletzt deshalb so gewählt, weil die grossen Mengen des zur Verkohlung benötigten Holzes zu jener Zeit praktisch nur auf dem Flussweg zum Werk gelangten; die Holzkohle war lange das einzige Brennmaterial der Eisenindustrie. Die alte Dorfbezeichnung „Niedergerlafingen“ wurde übrigens bis 1939 beibehalten; seither heisst es Gerlafingen.
(Quelle: Peter Jordi, Solothurner Jahrbuch 2012)
Erste urkundliche Erwähnung von Gerlafingen
Dieses Bild zeigt das Dokument von 1278 mit der ersten urkundlichen Erwähnung Gerlafingens.
Übersetzung der ältesten, bekannten Urkunde, worin Gerlafingen erwähnt wird (21. Januar 1278)
Heinrich von Wiggiswil und seine Ehefrau Anna bekennen, von der Abtei Fraubrunnen zwei Schupposen zu Recherswil, zwei solche zu Obergerlafingen und Aecker und Matten zu Niedergerlafingen um einen jährlichen Zins von zwei Pfund Wachs zu lebenslänglicher Nutzung empfangen zu haben.
Damit die in der Zeit geschehenden Dinge nicht zugleich mit der Zeit dem Gedächtnis entschwinden, pflegt man sie urkundlich in Schrift auf immer festzuhalten. Es sollen also alle, welche die gegenwärtige Urkunde einsehen, wissen, dass ich, Heinrich von Wiggiswil zusammen mit meiner Ehefrau Anna vier Schupposen bis zu unserem friedlichen Tode besitzen soll. Nämlich: zwei Schupposen, gelegen bei Recherswil; diese besassen die Religiosen - die Herrinnen Aebtissin und Konvent von Fraubrunnen, gelegen in der Diözese Konstanz und zwar aufgrund einer Schenkung eines Heinrich von Inkwil, die er für sein Seelenheil machte. Ferner eine Schuppose bei Obergerlafingen. Diese besassen die genannten Herrinnen aufgrund einer Schenkung eines Ulrich von Diessenhofen; des weitern eine Schuppose, gelegen in dem genannten Dorf Obergerlafingen. Diese haben ich und meine vorgenannte Ehefrau den erwähnten Herrinnen zu unserem Seelenheil frei übergeben. Auch Aecker und ein Feld bei Niedergerlafingen gelegen, welche den genannten Herrinnen vom genannten Heinrich von Inkwil übertragen worden waren. Wir sollen diese Güter unter der Bedingung besitzen, dass sie nach unserem Tode den erwähnten Herrinnen und ihrem Kloster frei zurückerstattet werden. Keiner unserer Erben darf diese Herrinnen im Hinblick auf diese Güter hindern oder belästigen. Zum Zeichen aber des Besitzes der genannten Güter, welcher den genannten Herrinnen gehört, werden wir jedes Jahr am Festtage Lichtmess der heiligen Jungfrau Maria zwei Pfund Wachs entrichten. Wir aber haben den genannten Herrinnen für die Güter, die uns unter der vorgenannten Bedingung zugestanden wurden, vierundzwanzig Pfund Denare jährlich an Geld bezahlt. Zur Bezeugung dieses Geschäftes und zu immerwährender Erinnnerung daran, haben wir die vorliegende Urkunde – da wir kein eigenes Siegel haben – mit dem Siegel des verehrten Herrn B. von Rüti, ihres Bruders und Propsts von Solothurn, bekräftigen lassen. Wir aber, der Propst von Solothurn und Herr Dietrich, Herr von Rüti, Brüder des Vorgenannten, haben auf Bitte des Heinrich von Wiggiswil und Annas, seiner Ehefrau, unsere Siegel an diese Urkunde angebracht zum Zeugnis des Vorerwähnten. Gegeben in Burgdorf, 12 Tage vor den Kalenden des Februar, im Jahre des Herrn 1278.
(Übersetzer: Othmar Noser-Hasler)
Das Wappen von Gerlafingen
Die älteste bekannte Darstellung des Gemeindewappens ist am Wegkreuz an der Strassengabelung Kriegstetten-Gerlafingen nach Recherswil zu sehen. Das steinerne Kreuz ist beschriftet mit Gerolfingen und datiert mit 1838.
Das heutige offizielle Wappen wurde nach Anregung des Staatsarchivs Solothurn neu geschaffen und durch die Gemeindeversammlung vom 2. November 1940 so beschlossen.
Zur Bedeutung der Attribute ist keine beglaubigte Quelle bekannt. Als "redendes Wappen" wurden immerhin seit jeher Bundhaken und Sterne in Zusammenhang mit der Emme gebracht. Man vermutet, dass der Bundhaken von der Flösserei und die Sterne, als symbolisiertes Gold, von der Verbundenheit zur Emme herrühren könnten.
In der Heraldik-Sprache wird das Wappen wie folgt beschrieben: "In Rot ein blauer schrägrechter* Bundhaken, begleitet von zwei pfahlweise gestellten, sechsstrahligen gelben Sternen."
* = Die Blasonierung, d.h. die Fachsprache der Heraldiker, beschreibt die Wappen jeweils spiegelverkehrt aus der Sicht der Schild-/Wappenträger.