Seit dem 3. Juli 2026 gilt ein Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter TrockenheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die Situation im Wald ist sehr angespannt. Zur Waldbrandgefahrenstufe 4 kommt der Laubfall in gewissen Regionen dazu, was die Entzündbarkeit und die Ausbreitung eines Brandes enorm begünstigt.
Zugehörige Objekte
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| D-Tafel_KEIN-FEUER-MACHEN-2026 (PDF, 205 kB) | Download | 0 | D-Tafel_KEIN-FEUER-MACHEN-2026 |