Sie ziehen aus der Gemeinde Gerlafingen weg?
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Gerlafingen oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug für für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatenangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich (ausser Personen mit Ausweis N oder S).
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizer wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Sie wandern in ein anderes Land aus?
Schweizerbürger und Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) setzen sich in diesem Fall 2 Monate vor der Ausreise, zur Abrechnung der provisorischen und definitiven Steuern mit der Abteilung Finanzen und Steuern in Verbindung.
Erst anschliessend kann die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten erfolgen.
Ausländische Staatsangehörige mit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung (L- oder B-Ausweis) bringen diese bitte bei der persönlichen Abmeldung mit.
Welche Unterlagen werden zur Abmeldung benötigt?
Schweizer Staatsbürger:
- Niederlassungsausweis (muss nicht zwingend vorhanden sein)
- amtlich, gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Ausländischer Staatsbürger:
- Ausländerausweis
- Pass
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 674 44 55 | andrea.kuepfer@gerlafingen.ch |