Im Kanton Solothurn muss von Gesetzes wegen nach jedem Todesfall ein Inventar über Aktiven und Passiven aufgenommen werden. Das Erbschaftsamt in Solothurn lädt gestützt darauf zu einer Erbenverhandlung ein und informiert alle Berechtigten neutral und kompetent über ihre Ansprüche.
Für die Aufnahme des Inventars ist die kommunale Inventurbeamtin zuständig. Ist diese verhindert, amtet der Gemeindepräsident als Stellvertreter.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Inventuramt | 079 352 12 61 | nimi@bluewin.ch |