Kunstwettbewerb Objektbrunnen im Oberfeldpark Gerlafingen
Öffentliche Ausschreibung anlässlich des Firmenjubiläums der Stahl Gerlafingen AG im Jahr 2023 (ehemals Von Roll AG)
Einführung
In Gerlafingen werden seit mehr als 200 Jahren Roheisen oder Schrott zu hochwertigem Stahl verarbeitet. Die heutige Stahl Gerlafingen AG – das Unternehmen nahm am 1. Juli 1823 als Betriebsgesellschaft Ludwig von Roll’sche Eisenhütten und Bergwerke seine Tätigkeit auf und änderte seinen Namen 1962 zu Von Roll AG – ist der grösste Recyclingbetrieb der Schweiz und entwickelte sich zusammen mit dem Dorf zu einem wichtigen Industriestandort.
Aus Anlass des 200-Jahre-Firmenjubiläums des Stahlwerkes im Jahr 2023 schreibt die Einwohnergemeinde Gerlafingen einen Kunstwettbewerb für einen Objektbrunnen in einem Park aus. Es bietet sich die Möglichkeit zur künstlerischen Auseinandersetzung mit der gegensätzlichen Vielfalt des Dorfes: Industrie – Lebensraum, Wasser – Feuer, Mensch – Maschine, Schrott – Natur, Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft etc.
Der Wettbewerb dient der Neugestaltung des Brunnens im zentral gelegenen Oberfeldpark in Gerlafingen.
Für den Wettbewerb werden Projekte gesucht, die sich auf den öffentlichen Park als Begegnungsort, das Dorf sowie die Geschichte als Standort der Stahlindustrie und des Schrottrecyclings beziehen. Der Objektbrunnen soll künftige Generationen mit der jahrhundertelangen Tradition der Schrottverarbeitung und Stahlherstellung vertraut machen. Die Projekte sollen den räumlichen Gegebenheiten des Parks wie auch dessen Nutzung als Erholungsraum, Spielplatz und Begegnungsort einbeziehen. Wir erwarten ein Projekt, das ein innovatives und künstlerisch hochwertiges Konzept bietet und das Stahl/Schrott – Wasser – Vergangenheit und Zukunft symbolisiert und vereinigt.
Der Objektbrunnen wird anlässlich einer Feier am Freitag, 24. Mai 2024, eingeweiht. Die Erschafferin, der Erschaffer des Siegerprojekts erhält 50'000 Franken.
Wer kann teilnehmen
Die öffentliche Ausschreibung für den Kunstwettbewerb Objektbrunnen richtet sich an Personen, die vorzugsweise mit den Werkstoffen Stahl, Eisen, Schrott und Wasser arbeiten.
Wettbewerbsjury
Die Wettbewerbsjury besteht aus sechs Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
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Oskar Fluri, Kunstschaffender, Bolken
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Basil Luginbühl, Kunstschaffender, Mötschwil
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Norbert Eggenschwiler, Kunstschaffender, Balsthal
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Lukas Stuber, Vertreter der Stahl Gerlafingen AG
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Philipp Heri, Gemeindepräsident Gerlafingen
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Regula Jordi, Gemeinderätin Gerlafingen
Wettbewerbsbedingungen, Eingabefristen
Der Skulpturenwettbewerb erfolgt in drei Phasen. Eingabefrist für die erste Phase für alle Interessierten war am 4. Mai 2023. 32 Projekte sind insgesamt eingereicht und von der Jury bewertet worden. Zehn davon werden nun in Phase 2 bis 20. Juni 2023 weiterentwickelt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten und dritten Phase erhalten einen Beitrag zur Unkostendeckung, die Erschafferin, der Erschaffer des Siegerprojekts kriegt 50'000 Franken.
Die Details zum Kunstwettbewerb entnehmen Sie bitte dem Dokument, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Möglichkeit, während der ersten Phase Fragen zu stellen
In der ersten Phase des Kunstwettbewerbs war es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis am 16. Februar 2023 möglich, Fragen zum Projekt zu stellen (beispielsweise zu technischen Aspekten). Voilà:
Besteht die Möglichkeit, von Seiten der Firma Stahl Gerlafingen AG nach Terminabsprache die Erlaubnis zu erhalten, in Begleitung durch Werkmitarbeitende die Schrotthalden zu inspizieren und im Fall der Entdeckung entsprechender «Zauber-Schrottstücke» sie von den Halden heben zu lassen?
Ja, es wird für die Teilnehmenden eine Gelegenheit geben, sich mit Material vom Schrottplatz einzudecken. Der meiste Schrott wird laut Stahl Gerlafingen AG jedoch geschreddert angeliefert, es hat wohl nur Einzelstücke, die sich für die Brunnenskulptur eignen.
Bleiben die Frauenskulptur und der offene Bücherschrank im Park Oberfeld bestehen?
Ein Versetzen ist nicht vorgesehen, aber auch nicht völlig ausgeschlossen.
Meine Frage bezieht sich auf die technischen Ausgangsdaten. 3 bar Wasserdruck und nur 93 Zentimeter Förderhöhe ab Boden, sind für mich zu hinterfragen. 3 bar ergeben 30 Meter theoretische Wassersäule.
Die bar-Angabe in der ersten Wettbewerbsausschreibung war nicht korrekt, es handelt sich um eine Niederdruckleitung (Rabizoni). Das Wasser kann mindestens bis auf eine Höhe von 5 Metern geleitet werden ohne grossen Mengenverlust (ca. 3 Liter/Minute). Wir danken fürs kritische Hinterfragen, entschuldigen uns für den Fehler – und werden die Wettbewerbsausschreibung entsprechend anpassen. Erst der Feldversuch hat das Missverständnis ausgeräumt.
Können die Wasserzuleitung sowie der Abfluss vom Zentrum an den Rand des Platzes versetzt werden?
Theoretisch schon, wobei eine Versetzung der Wasserleitungen zu Mehrkosten führt, was im Budget zur Realisierung des Objektsbrunnens zu berücksichtigen ist.
Unterstützerinnen und Unterstützer
Der Kunstwettbewerb Objektbrunnen im Oberfeldpark Gerlafingen wird von folgenden Organisationen finanziell unterstützt (Stand 17. Januar 2023) – vielen herzlichen Dank!
• Stahl Gerlafingen AG
• Jubiläumsstiftung der Von Roll Holding AG
Dokumente
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