Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und Beschluss des Gemeindesrates vom 24. April 2025 wird der Teilzonen- und Erschliessungsplan «Gländ» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Folgende Unterlagen sind Gegenstand der öffentlichen Auflage:
- Teilzonen- und Erschliessungsplan «Gländ»
- Raumplanungsbericht (informativ)
Der folgende rechtsgültige Gestaltungsplan und die dazugehörigen Sonderbauvorschriften werden aufgehoben:
- Gestaltungsplan Dorfzentrum, Teil Gewerbestrasse (RRB Nr. 1998/1976 vom 22.09.1998)
Die Akten können vom 02.05.2025 bis 02.06.2025 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Webseite der Gemeinde www.gerlafingen.ch abgerufen werden.
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit schriftlich und begründet per Post im Doppel einzureichen.
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
- Teilzonen- und Erschliessungsplan «Gländ» sowie Aufhebung Gestaltungsplan Dorfzentrum, Teil Gewerbestrasse: Einwohnergemeinde Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen
- Festgestellte Waldgrenze (Genehmigungsinhalt Kanton im Erschliessungsplan):
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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01 Teilzonen- und Erschliessungsplan Gländ (PDF, 1.93 MB) | Download | 0 | 01 Teilzonen- und Erschliessungsplan Gländ |
02 Bericht Teilzonen- und Erschliessungsplan Gländ (PDF, 3.37 MB) | Download | 1 | 02 Bericht Teilzonen- und Erschliessungsplan Gländ |